Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.12.2018 - 13 WF 228/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42994
OLG Brandenburg, 17.12.2018 - 13 WF 228/18 (https://dejure.org/2018,42994)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2018 - 13 WF 228/18 (https://dejure.org/2018,42994)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 13 WF 228/18 (https://dejure.org/2018,42994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Reisekosten des Wohnortanwalts können erstattungsfähig sein in Höhe der Verkehrsanwaltskosten + Hauptbevollmächtigter am Prozessort + eventuell Reisekosten Hauptbevollmächtigter zum Gericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 816
  • AnwBl 2019, 109
  • AnwBl Online 2019, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2018 - 13 WF 228/18
    Die Beschränkung, die in die Beiordnung zu übertragen wäre, besteht nur, wenn neben dem bezirksansässigen Verfahrensbevollmächtigten die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts, des Verkehrsanwalts, nicht erforderlich ist (BGH, NJW 2004, 2749, 2750).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 13 WF 56/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.12.2018 - 13 WF 228/18
    Aber diese Beschränkung darf nicht das Ausmaß erreichen, das der angefochtene Beschluss vorsieht (vgl. den Beschluss des Senats vom 7. März 2017 - 13 WF 56/17 -, FamRZ 2017, 1594 = MDR 2017, 791).
  • OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20

    Beiordnung eines auswärtigen Anwalts in Kindschaftssachen

    Dabei kann generell davon ausgegangen werden, dass in einer Umgangssache eine persönliche anwaltliche Beratung über den Verfahrensverlauf, über die möglichen Regelungsvarianten und über den Inhalt eines etwaigen Sachverständigengutachtens und seinen Einfluss auf das Verfahrensergebnis erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 13 WF 228/18 -, juris).

    Denn die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks stellt nur dann keinen Verstoß gegen das Mehrkostenverbot des § 78 Abs. 3 FamFG dar, wenn zugleich ausgesprochen wird, dass jedenfalls die Kosten für die ansonsten auf Antrag anzuordnende Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht überschritten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 13 WF 228/18 -, juris Rn. 8).

  • LAG München, 10.02.2022 - 6 Ta 244/21

    PKH; Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Aus diesem Grund befürwortet insbesondere der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23.6.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749) eine stets zu erfolgende Prüfung, inwieweit die Beiordnung eines Verkehrsanwaltes (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 2019, 816) etc. geboten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht